Zollbestimmungen

Zum 15. März 2003 wurden die russischen Zollbestimmungen vereinfacht.

Devisen:
Einfuhr:
Deklariert werden müssen seit dem 15. März 2003 nur Beträge über 10.000 US Dollar. Hierzu ist es erforderlich, eine vor der Zollkontrolle ausliegende Zollerklärung auszufüllen und durch den roten Korridor zu gehen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Zollbeamten die Zollerklärung auch abstempeln!!! Die Erklärung sollte man sorgfältig aufbewahren, da nur mit dieser die zollfreie Ausfuhr der Beträge möglich ist.

Ausfuhr:
Beträge bis zu 3.000 US Dollar können frei ausgeführt werden. Bei Beträgen zwischen 3.000 und 10.000 US Dollar reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus, das heißt, man geht bei der Ausreise durch den roten Korridor.
Liegt der Betrag über 10.000 US Dollar, ist zusätzlich zur Deklarierung die vorherige Einfuhr des Betrages nachzuweisen (mittels abgestempelter Zolldeklaration oder durch einen Überweisungsbeleg einer Bank).

Kunstgegenstände:
Die Ausfuhr von Antiquitäten von vor 1945 ist generell verboten und vor allem bei russischen Ikonen wird dies sehr streng kontrolliert.

 

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Artikel geändert:
11 Feb 2006

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